Farbreste, Lösungsmittel oder Pflanzenschutzmittel gehören nicht in den Hausmüll. Im Oktober macht das Schadstoffmobil wieder in Seligenstadt, Froschhausen und Klein-Welzheim Station.
Das Wichtigste kompakt
- Sonderabfälle können beim Schadstoffmobil kostenlos abgegeben werden.
- Mittwoch, 14. Oktober: 11 bis 14 Uhr, Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Nordring.
- Freitag, 16. Oktober: 11.30 bis 14.30 Uhr am Festplatz Froschhausen und 15.30 bis 17.30 Uhr am Festplatz Klein-Welzheim.
- Samstag, 24. Oktober: 11 bis 13 Uhr am Parkplatz des Sportstadions an der Zellhäuser Straße.
Diese Sonderabfälle werden angenommen
Zum Schadstoffmobil gebracht werden können Farben und Lacke, Holzschutz- und Abbeizmittel, Leim und Klebemittel, Rostschutzmittel, Verdünner, Terpentin und Waschbenzin.
Angenommen werden außerdem Kalkreiniger, Fleckenentferner, Säuren und Laugen, Metall- und Herdputzmittel, Backofen-, WC- und Abflussreiniger, Entkalker und Salmiakgeist sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.
Auch Kosmetika, Fixier- und Bleichbäder, Entwicklungslöser, sonstige chemische Abfälle aus Heim- und Schullabors, Mottenschutzmittel und Frittierfette können abgegeben werden.
Mengen und Verpackung beachten
Der Service ist kostenlos und steht privaten Haushalten, Schulen, Dienstleistungsunternehmen und Kleingewerbebetrieben zur Verfügung. Das jährliche Sonderabfallaufkommen darf 500 Kilogramm nicht überschreiten. Größere Mengen müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben direkt über die dafür vorgesehene Sonderabfallentsorgung abgewickelt werden.
Pro Anlieferung dürfen höchstens 100 Liter beziehungsweise 100 Kilogramm Sonderabfälle abgegeben werden. Behälter dürfen maximal 20 Liter fassen, bei ätzenden Flüssigkeiten höchstens zehn Liter. Die Stoffe sollten möglichst in ihrer gut verschlossenen Originalverpackung angeliefert werden.
Was nicht zum Schadstoffmobil muss
Haushalts- und Kfz-Batterien sollen über die Rücknahmestellen des Handels entsorgt werden. Auch Altöl muss von Verkaufsstellen, die Motoröl vertreiben, entsprechend der Altöl-Verordnung kostenlos zurückgenommen werden.
Altmedikamente können bei verschiedenen Apotheken abgegeben werden, wobei dafür keine gesetzliche Rücknahmepflicht besteht. In Ausnahmefällen nimmt auch das Schadstoffmobil Medikamente entgegen.
Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarben können über den Hausmüll entsorgt werden. Tropffreie und spachtelreine Leergebinde gelten ebenfalls nicht als Sonderabfall und können in den Hausmüll.
Warum die getrennte Entsorgung wichtig ist
Schadstoffe aus Haushalten und Kleingewerbe können aufgrund ihrer Inhaltsstoffe Gesundheit und Umwelt gefährden und gehören deshalb nicht in Hausmüll oder Sperrmüll. Problemabfälle können beispielsweise Schwermetalle, Säuren oder Laugen enthalten. Durch die getrennte Sammlung können sie kontrolliert der jeweils geeigneten Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden.
Quelle: Einhardstadt Seligenstadt vom 2. Oktober 2026; Kreis Offenbach; Umweltbundesamt; jepu