Der erste Anlauf für eine Seniorenwohnanlage in Froschhausen ist gescheitert. Das Grundstück An der Lache soll nach Angaben von Bürgermeister Daniell Bastian dennoch für ein Seniorenangebot vorgehalten werden.
Das Wichtigste kompakt
- Der Vergabebeschluss für eine Seniorenwohnanlage An der Lache 30–36 soll aufgehoben werden. Die Entscheidung der Stadtverordneten steht noch aus.
- Die ursprünglich vorgesehenen 110 stationären Pflegeplätze und acht seniorengerechten Wohnungen sind nach Einschätzung der Projektentwicklerin derzeit nicht wirtschaftlich umsetzbar; ein Betreiber wurde nicht gefunden.
- Das Grundstück soll laut Bürgermeister Daniell Bastian für ein Seniorenangebot vorgehalten werden. Der Bauausschuss berät die Aufhebung am 20. Oktober.
Grundstück bleibt für Seniorenangebot vorgesehen
Eine anderweitige Vermarktung des Grundstücks ist nach Angaben des Bürgermeisters vorerst nicht vorgesehen. „Aber wir werden jetzt das Grundstück nicht irgendwie anderweitig vermarkten, sondern wir werden das jetzt erst mal liegen lassen, vorhalten und einen neuen Anlauf nehmen“, sagt Bastian. Gemeint sei weiterhin eine Nutzung für Senioren.
Der Bürgermeister räumt ein: „Der erste Anlauf war jetzt so nicht erfolgreich.“ Der Markt für Seniorenangebote sei schwierig geworden, viele Betreiber hätten große finanzielle Probleme. Den Bedarf für eine Pflegeeinrichtung habe die Stadt auf Grundlage der Seniorenberatung gesehen.
Für 110 Pflegeplätze fehlt ein Betreiber
Im Mai 2025 hatte die Stadtverordnetenversammlung die HS ImmoInvest GmbH aus Offenbach mit der Entwicklung einer Seniorenwohnanlage mit stationärer Pflegeeinrichtung beauftragt. Auf dem Grundstück An der Lache 30–36 sollten Plätze für 110 pflegebedürftige Menschen und ergänzend acht seniorengerechte Wohnungen entstehen.
Vorgesehen war, das Grundstück für 300 Euro je Quadratmeter an die Projektentwicklerin zu verkaufen. Das Unternehmen sollte auch die notwendige Änderung des Bebauungsplans „Das Backesfeld, 1. Änderung“ auf eigene Kosten übernehmen. Ein städtebaulicher Vertrag sollte unter anderem die dauerhafte Nutzung sichern; der damalige Beschluss sah dafür zunächst 30 Jahre vor.
Inzwischen haben sich nach Darstellung der Stadt die wirtschaftlichen Bedingungen im Bau- und Immobiliensektor sowie die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich verändert. Die Projektentwicklerin hält die vollstationäre Pflegeeinrichtung trotz des weiterhin bestehenden Bedarfs derzeit für wirtschaftlich nicht tragfähig. Auch eine intensive Suche nach einem geeigneten Betreiber blieb erfolglos.
Auch überarbeitete Konzepte führen bislang nicht weiter
HS ImmoInvest legte deshalb im Herbst 2025 und erneut im Frühjahr 2026 ein verändertes Entwicklungskonzept vor. Daraufhin fragte die Stadt auch die drei anderen ursprünglich beteiligten Bewerber, ob sie unter den geänderten Voraussetzungen weiterhin Interesse hätten und aktualisierte Konzepte einreichen wollten.
Lediglich die Lebensraum Baugenossenschaft eG aus Babenhausen bekundete grundsätzliches Interesse und reichte im August ein überarbeitetes Konzept ein. Damit lagen zwei unterschiedliche Vorschläge für seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen vor, ergänzt durch Tagespflege beziehungsweise gegebenenfalls Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.
Die Konzepte wurden den zuständigen Fachausschüssen und zuletzt der Stadtverordnetenversammlung am 7. September vorgestellt. Nach den anschließenden Beratungen bot jedoch keines der beiden Konzepte aus Sicht der Stadt eine ausreichende Grundlage, um das bisherige Vergabeverfahren fortzuführen.
Bastian beschreibt die Alternative als barrierefreies, seniorengerechtes Wohnen mit Zusatzangeboten. Sowohl die Konditionen als auch die vorgesehene Gestaltung hätten die Stadtverordneten nicht überzeugt: „Zu den Konditionen und so, wie es aussehen sollte, hat es der Stadtverordnetenversammlung nicht zugesagt.“ Deshalb sei das Vorhaben zunächst nicht weiterverfolgt worden.
Grundstück soll erneut ergebnisoffen geprüft werden
Der Magistrat empfiehlt deshalb, den Vergabebeschluss aus dem Jahr 2025 aufzuheben. Damit soll der Weg frei werden, die weitere Entwicklung des Grundstücks anhand der veränderten Rahmenbedingungen und des aktuellen Bedarfs erneut ergebnisoffen zu prüfen. Gegebenenfalls könnte sich daran ein neues Verfahren zur Entwicklung des Grundstücks anschließen.
Ein neues Bauvorhaben wird mit der vorgeschlagenen Aufhebung noch nicht beschlossen. Welche Wohn- und Pflegeangebote künftig entstehen könnten, wer sie umsetzt und wann gebaut werden könnte, bleibt damit offen. Einen neuen Bau- oder Eröffnungstermin nennt die Vorlage nicht.
Die Vorgeschichte reicht bis 2023 zurück: Damals sollte der Magistrat untersuchen, wie sich das Grundstück für eine Seniorenwohnanlage beziehungsweise Tagespflege nutzen ließe und ob eine Bereitstellung im Erbbaurecht möglich wäre. Im September 2024 wurden zunächst vier unterschiedliche Entwicklungskonzepte vorgestellt.
Beratung am 20. Oktober
Die Aufhebung steht als Tagesordnungspunkt 9 auf der öffentlichen Tagesordnung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Digitalisierung. Die Sitzung beginnt am Dienstag, 20. Oktober, um 19 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1. Die abschließende Entscheidung über die Aufhebung liegt bei der Stadtverordnetenversammlung.
Quelle: Stadt Seligenstadt, jepu