Rathaus & Politik

Kita-Essen soll deutlich teurer werden

Seligenstadt plant höhere Kita-Essensgebühren ab Januar 2027. Je nach Einrichtung wären bis zu 19 Euro mehr pro Monat fällig.

KI-erstelltes Symbolbild: Eine Kinderhand führt eine Gabel über einen Teller mit Brokkoli, Karotten, Kartoffeln und paniertem Essen.
Illustration: KI-erstellt.

Das Mittagessen in den beiden städtischen Kindertageseinrichtungen soll ab Januar 2027 teurer werden. Die geplante Gebührenänderung trifft Familien je nach Betreuungsmodell unterschiedlich.

Das Wichtigste kompakt

Kita Käthe Münch: bis zu 228 Euro mehr im Jahr

Für Kindergartenkinder ab drei Jahren in den Modulen 2 bis 4 steigen die monatlichen Kosten von bisher 87 Euro auf 98 Euro Essensgeld plus vier Euro für Getränke. Zusammen sind das 102 Euro im Monat, 15 Euro mehr als bisher. Auf zwölf Monatsraten gerechnet ergibt sich eine Mehrbelastung von 180 Euro im Jahr.

Für Krippenkinder in der Kita Käthe Münch sieht die Vorlage künftig ebenfalls 102 Euro einschließlich Getränken vor. Bisher werden 83 Euro erhoben. Das wären monatlich 19 Euro und im Jahr 228 Euro mehr. Beim Kita-Modul „1 Plus“ mit einem Mittagessen pro Woche soll die bisherige Pauschale von 19,80 Euro durch 23 Euro für Essen und drei Euro für Getränke ersetzt werden. Die Gesamtkosten stiegen damit auf 26 Euro.

Auch in der Kinderkrippe Minimäuse steigen die Gebühren

In der Kinderkrippe Minimäuse unterscheiden sich die neuen Beträge je nach Betreuungsmodul. Für die Module 1 und 2 steigen die bisherigen 83 Euro auf zusammen 99 Euro für Essen und Getränke. Im Modul 3 werden aus 83 Euro künftig 98 Euro. Für das Modul 4 mit vier festen Betreuungstagen sieht der Entwurf eine Erhöhung von 66,40 Euro auf 79 Euro vor. Damit lägen die Aufschläge bei 12,60 bis 16 Euro monatlich.

Weshalb die Stadt die Gebühren erhöhen will

Die Stadt begründet den Vorschlag mit deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten sowie einer geringeren Nachfrage nach Betreuungsplätzen. Dadurch verteilen sich feste Kosten auf weniger Plätze. Die Berechnung soll künftig nicht mehr nach Kindergruppen, sondern bezogen auf die jeweilige Einrichtung erfolgen.

Nach Angaben der Verwaltung entfallen rund 60 bis 64 Prozent der Kosten einer Mahlzeit auf den Einkauf beim Caterer, etwa 32 bis 35 Prozent auf Personal und vier bis fünf Prozent auf Sach- und Verwaltungskosten. Durch die neuen Gebühren soll nach der städtischen Kalkulation eine zusätzliche Haushaltsbelastung von maximal 19.000 Euro im Jahr 2027 vermieden werden – vorausgesetzt, die Änderung gilt ab Jahresbeginn.

Getränke werden künftig gesondert ausgewiesen

Bislang waren die Getränkekosten bei den Kindern mit Mittagsverpflegung in der Pauschale enthalten. Künftig werden die Gebühren getrennt aufgeführt. Für Getränke sind weiterhin drei beziehungsweise vier Euro vorgesehen; die Stadt plant dafür keine Erhöhung. In der Getränkegebühr enthalten sind auch Tee und kleinere Snacks wie Obst. Ein einzelnes Mittagessen, etwa bei einem Waldtag, soll statt 4,50 Euro künftig fünf Euro kosten.

Die eigentlichen Betreuungsbeiträge sollen ebenso unverändert bleiben wie die Geschwisterermäßigungen und die Voraussetzungen für Erstattungen. Rückerstattungen können nach dem neuen Satzungsentwurf ohne besonderes Antragsformular schriftlich beantragt werden.

Entscheidung für November vorgesehen

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales befasst sich am Donnerstag, 22. Oktober, um 19 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses mit dem Vorschlag. Am 26. Oktober soll der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beraten. Die endgültige Beschlussfassung ist für die Stadtverordnetenversammlung am 2. November vorgesehen.

Die Elternbeiräte der beiden Einrichtungen sollen nach der Beratung im Magistrat über die Änderungen informiert werden und Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen. Bis zum Beschluss sind die höheren Gebühren lediglich geplant.

Quelle: Stadt Seligenstadt, jepu

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