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Bauturbo: Seligenstadt legt Quote für geförderten Wohnraum fest

Der Bauturbo soll Wohnungsbau beschleunigen. In Seligenstadt wird über den Anteil geförderter Wohnungen gestritten.

Foto: jepu

Seligenstadt will die neuen Möglichkeiten des sogenannten Wohnungsbauturbos nutzen. Politisch umstritten war dabei vor allem, welche sozialen und städtebaulichen Bedingungen für neue Bauprojekte gelten sollen. SPD und Grüne wollten ursprünglich eine Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnraum durchsetzen. Beschlossen wurden nach Angaben der SPD 20 Prozent.

Das Wichtigste kompakt

Mit dem Wohnungsbauturbo können auch in Seligenstadt bestimmte Bauvorhaben schneller genehmigt werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat dafür kommunale Rahmenbedingungen beschlossen. Nach Darstellung der Seligenstädter SPD ist darin vorgesehen, dass bei Projekten mit mindestens zehn Wohneinheiten wenigstens 20 Prozent der Wohnungen im Rahmen eines Förderprogramms für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden sollen.

SPD und Grüne hatten zunächst einen gemeinsamen Änderungsantrag mit einer Quote von 30 Prozent vorgelegt. Die SPD zog diesen Antrag nach eigenen Angaben zugunsten einer gemeinsam verabschiedeten Neufassung des Magistrats zurück und stimmte dem niedrigeren Anteil zu. „30 Prozent waren unser Wunsch – 20 Prozent sind aber ein Schritt in die richtige Richtung“, fasst die Partei ihre Position zusammen.

SPD warnt vor hochpreisigem Wohnungsbau

Für die SPD sei entscheidend gewesen, überhaupt eine verbindliche Vorgabe für geförderten Wohnraum mit der Anwendung des Bauturbos zu verbinden. Ohne den gefundenen Kompromiss hätte nach Darstellung der Partei auch ein Beschluss ohne eine solche Quote im Raum gestanden.

Die Beschleunigung dürfe allerdings nicht allein an der Zahl der neu entstehenden Wohnungen gemessen werden. „Der Wohnungsbauturbo darf kein Turbo nur für mehr hochpreisige Wohnungen sein“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Gerheim. Aus Sicht der SPD müsse schnelleres Baurecht auch Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zugutekommen.

Die nun beschlossenen 20 Prozent bewertet die Fraktion deshalb als Einstieg. Sie bleiben allerdings deutlich hinter der ursprünglich gemeinsam mit den Grünen verlangten Quote zurück.

SPD und Grüne wollten weitere Bedingungen

Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD und Grünen beschränkte sich nicht auf den Anteil geförderter Wohnungen. Die Zustimmung zum Bauturbo sollte nur erteilt werden, wenn durch das jeweilige Vorhaben tatsächlich neuer Wohnraum entsteht. Eine bloße Vergrößerung bereits vorhandener Wohnungen sollte dafür nicht ausreichen.

Außerdem sollte die Stadt mit den Vorhabenträgern städtebauliche Verträge abschließen. Darin wollten die beiden Fraktionen unter anderem eine Fertigstellung grundsätzlich innerhalb von drei Jahren festschreiben. Eine Verlängerung auf fünf Jahre sollte nur ausnahmsweise möglich sein.

Bei Projekten ab zehn Wohneinheiten sollten mindestens 30 Prozent der Wohnungen gefördert oder für mindestens 20 Jahre preisgebunden werden. Besondere Wohnformen, etwa seniorengerechte Wohnungen oder Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen, sollten auf diese Quote angerechnet werden können.

Daneben verlangten SPD und Grüne mindestens zwei Maßnahmen zur Klimaanpassung. Genannt wurden unter anderem Dach- und Fassadenbegrünungen, Photovoltaikanlagen, Baumpflanzungen, Retentionsflächen und Wärmepumpen. Bei größeren neuen Dachflächen sollte außerdem eine Anlage zur Nutzung von Niederschlagswasser vorgeschrieben werden.

Diese weitergehenden Vorgaben wurden in dieser Form nicht Bestandteil des schließlich von der SPD unterstützten Kompromisses.

AfD wollte Entscheidungen im Stadtparlament behalten

Einen anderen Schwerpunkt setzte die AfD-Fraktion. Sie beantragte, die Zustimmung der Gemeinde zu einzelnen Bauturbo-Projekten nicht auf den Magistrat zu übertragen. Stattdessen sollte die Stadtverordnetenversammlung über jedes Vorhaben entscheiden, das von bestehenden Bebauungsplänen oder anderen Vorgaben des Planungsrechts abweicht.

Gerade bei solchen Vorhaben solle „die politische Verantwortung bei der unmittelbar gewählten Stadtverordnetenversammlung verbleiben“, heißt es in der schriftlichen Begründung. Die AfD verwies dabei auf die möglichen Auswirkungen auf Wohngebiete und das Stadtbild sowie auf die notwendige Transparenz und politische Kontrolle.

In der Debatte standen damit zwei unterschiedliche Fragen im Mittelpunkt: Welche sozialen und ökologischen Bedingungen soll Seligenstadt für beschleunigte Bauprojekte vorgeben – und welches kommunale Organ soll über die einzelnen Vorhaben entscheiden?

Was bedeutet der Bauturbo für Seligenstadt?

  • Die Stadt entscheidet: Der Bauturbo gilt nicht automatisch. Abweichungen vom bisherigen Planungsrecht benötigen die Zustimmung der Kommune.
  • Kein neuer Bebauungsplan erforderlich: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohnungsbau zugelassen werden, ohne zunächst einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern.
  • Mehrere Bauformen sind möglich: Der Bauturbo kann für Neubauten, Aufstockungen, Anbauten, Bauen in zweiter Reihe und die Umwandlung anderer Gebäude in Wohnungen genutzt werden.
  • Abweichungen werden erleichtert: Vorhaben können unter bestimmten Bedingungen auch zugelassen werden, wenn sie nicht vollständig zu einem Bebauungsplan oder zur umliegenden Bebauung passen.
  • Die Stadt kann Bedingungen stellen: Die Zustimmung kann beispielsweise mit Vorgaben für geförderten Wohnraum oder einem städtebaulichen Vertrag verbunden werden.
  • Es besteht kein Anspruch: Bauherren können die Anwendung anregen. Ob der Bauturbo genutzt wird, entscheidet die Kommune.
  • Umwelt und Nachbarschaft bleiben relevant: Mögliche Umweltauswirkungen und die Interessen benachbarter Grundstücke müssen weiterhin berücksichtigt werden.
  • Die Regelung ist befristet: Der Paragraf 246e des Baugesetzbuches gilt bis zum 31. Dezember 2030.

Mehr Spielraum bedeutet mehr Verantwortung

Bundesbauministerin Verena Hubertz begründet den Bauturbo damit, dass die Neuregelung den Gemeinden ermögliche, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Das spare nach ihrer Darstellung Zeit und Kosten.

Für Seligenstadt bedeutet der zusätzliche Spielraum zugleich mehr Verantwortung. Die Stadt muss nicht nur prüfen, ob ein Vorhaben schneller verwirklicht werden kann. Sie muss auch entscheiden, ob es städtebaulich vertretbar ist, welche Auswirkungen es auf das jeweilige Wohngebiet hat und welchen Beitrag es zu bezahlbarem Wohnraum leistet.

Der Bauturbo beendet damit nicht die politische Debatte über den Wohnungsbau. Er verlagert einen größeren Teil der Entscheidungen auf die kommunale Ebene – und damit unmittelbar nach Seligenstadt.

Quellen: Sitzungsunterlagen der Stadtverordnetenversammlung vom 7. September 2026, Vorlagen 650/0114/26-2031-1, 650/0114/26-2031-3 und 650/0114/26-2031-4; Pressemitteilung der SPD Seligenstadt; Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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