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Städtische Unternehmen im Blick: Seligenstadt legt Beteiligungsbericht vor

Der Beteiligungsbericht 2024 gibt Einblick in kommunale Beteiligungen der Einhardstadt Seligenstadt.

Symbolbild zum Beitrag „Beteiligungsbericht der Einhardstadt Seligenstadt 2024“
KI-generiertes Symbolbild

Das Wichtigste kompakt

Welche Aufgaben übernehmen die städtischen Gesellschaften, wie ist Seligenstadt an ihnen beteiligt und wie stellt sich ihre wirtschaftliche Lage dar? Darüber gibt der Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 Auskunft.

Die Einhardstadt erstellt einen solchen Bericht jährlich nach den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung. Er erfasst grundsätzlich Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar einen Anteil von mindestens 20 Prozent hält.

Für Seligenstadt sind dies die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Seligenstadt und die Seligenstadt Marketing & Tourismus GmbH. Der Bericht basiert auf den jeweiligen Jahresabschlüssen für das Geschäftsjahr 2024.

Was der Bericht offenlegt

Der Beteiligungsbericht informiert unter anderem über die Aufgaben der Unternehmen, die Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung ihrer Organe. Außerdem behandelt er den Geschäftsverlauf, die Ertragslage und die Frage, wie die Unternehmen ihren öffentlichen Zweck erfüllen.

Damit erhalten die Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit einen Überblick über einen Teil des kommunalen Vermögens und über wirtschaftliche Tätigkeiten, die außerhalb der eigentlichen Stadtverwaltung organisiert sind.

Der Magistrat hat den Beteiligungsbericht 2024 aufgestellt. Anschließend wurde er dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

Hintergrund: Was sind kommunale Beteiligungen?

Eine Stadt muss nicht alle öffentlichen Aufgaben unmittelbar durch ihre Verwaltung erledigen. Bestimmte Tätigkeiten können auf rechtlich selbstständige Unternehmen übertragen werden. Seligenstadt nutzt diese Möglichkeit beispielsweise beim kommunalen Wohnungsbau sowie beim Stadtmarketing und Tourismus.

Hält die Stadt Anteile an einem solchen Unternehmen, spricht man von einer kommunalen Beteiligung. Die Unternehmen handeln zwar eigenständig, erfüllen aber Aufgaben im öffentlichen Interesse. Zugleich können ihre wirtschaftliche Entwicklung, Investitionen oder Verluste Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.

Deshalb schreibt § 123a der Hessischen Gemeindeordnung regelmäßige Beteiligungsberichte vor. Sie sollen transparent machen, welche Unternehmen mit der Stadt verbunden sind, welche Aufgaben sie übernehmen und wie sich ihre wirtschaftliche Lage entwickelt. Der Bericht dient damit sowohl der politischen Kontrolle durch die Stadtverordnetenversammlung als auch der Information der Öffentlichkeit.

Quelle: 200/0178/21-2026 – Bürgerinformationssystem Seligenstadt

KI-Transparenz: Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von OpenAI bei der Auswertung der Quellen und der Texterstellung.

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