
Das Wichtigste kompakt
- Vereinsförderung 2026 der Stadt Seligenstadt umfasst Zuschüsse an über 100 Vereine und Organisationen.
- Neuaufnahme des Zonta Clubs Seligenstadt und des Seligenstädter Bündnisses gegen Depression in die Förderliste.
- Gesamtsumme der Fördermittel liegt bei rund 148.000 Euro, verteilt auf Musik, Heimat- und Kulturpflege sowie Sport.
- Die Richtlinien für die Förderung legen klare Kriterien und Zuschussmodelle für die Vereinsarbeit und Investitionen fest.
Die Stadt Seligenstadt hat für das Jahr 2026 die Vereinsförderung umfassend geplant und die dafür vorgesehenen Mittel verteilt. Nach den vorliegenden Beschlussvorlagen sollen mehr als 100 Vereine, Verbände und Organisationen Zuschüsse erhalten. Die Fördermittel belaufen sich insgesamt auf etwa 148.000 Euro und sind auf die Bereiche Musikpflege, Heimat- und Kulturpflege sowie Sport aufgeteilt.
Förderumfang und neue Aufnahmen
Neu in die Förderliste aufgenommen werden der Zonta Club Seligenstadt, der sich sozial und kulturell engagiert, sowie das Seligenstädter Bündnis gegen Depression, das sich für die öffentliche Gesundheitspflege und die Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen einsetzt. Die Förderrichtlinien setzen klare Maßstäbe an die Vereine, die unter anderem kontinuierliche Vereinsarbeit, Eigeneinnahmen durch Mitgliedsbeiträge und einen Bezug zur kommunalen Ebene gewährleisten müssen.
Die Förderungen umfassen sowohl laufende Vereinsarbeit als auch Zuschüsse für Investitionen. Für die laufende Arbeit gibt es Sockelbeträge, Zuschüsse für Übungsleiter und Trainer, pauschale Beträge für Chorleiter sowie zusätzliche Mittel für Kinder- und Jugendarbeit. Zudem erhalten Dachorganisationen jährliche Zuschüsse. Investitionsförderungen können bis zu 15 Prozent der Baukosten betragen, maximal 30.000 Euro pro Maßnahme.
Beratungstermine und weitere Verfahren
Die Vereinsförderung 2026 wird derzeit in verschiedenen Gremien der Stadt beraten. Dokumentierte Beratungstermine fanden im Magistrat (10.08.2026, nichtöffentlich), im Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur (nicht öffentlich bzw. öffentlich, Termine 27.08.2026 und 31.08.2026), im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (öffentlich, 10.08.2026 und 31.08.2026) sowie in der Stadtverordnetenversammlung (öffentlich, 07.09.2026) statt. Die endgültigen Entscheidungen stehen noch aus.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, auf Grundlage dieser Beratungen die finanzielle Unterstützung der Vereine transparent und den Vorgaben entsprechend umzusetzen. Die Förderung soll dazu beitragen, die vielfältige Vereinslandschaft in Seligenstadt zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Quelle: 500/0124/26-2031; 500/0124/26-2031-1; 500/0124/26-2031-2; 500/0124/26-2031-3 – Buergerinformationssystem Seligenstadt
KI-Transparenz: Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von OpenAI bei der Auswertung der Quellen und der Texterstellung.