
Das Wichtigste kompakt
- Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Busbetriebshof in Froschhausen
- Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 44 „Gewerbegebiet Am Sandborn“
- Busbetriebshof wird für elektrische Busse mit Photovoltaikdächern geplant
- Anliegen der Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs in Seligenstadt und Kreis Offenbach
Die Einhardstadt Seligenstadt bereitet die planungsrechtlichen Grundlagen für einen neuen Busbetriebshof im Stadtteil Froschhausen vor. Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den sogenannten Busbetriebshof beantragt und gleichzeitig eine Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 44 „Gewerbegebiet Am Sandborn“ beschlossen.
Geplantes Vorhaben und Standort
Das geplante Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines modernen Busbetriebshofs, der vorwiegend auf Elektrobetrieb ausgelegte Personenbeförderungsbusse beherbergen soll. Der Busbetriebshof wird auf einer rund 1,3 Hektar großen Teilfläche des bisher als Erwerbsgärtnerei genutzten Grundstücks im Gewerbegebiet Am Sandborn im Stadtteil Froschhausen entstehen. Die Flächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44, der durch den neu aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan in dem betreffenden Gebietsteil ersetzt wird.
Ziele und Planungsschwerpunkte
- Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für den Bau und den Betrieb des Busbetriebshofs
- Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs in Seligenstadt und dem Kreis Offenbach durch eine zentrale und verkehrstechnisch gut erschlossene Anlage
- Errichtung von Stellplätzen für etwa 36 Busse, überwiegend im Elektrobetrieb
- Einrichtung weiterer Einrichtungen wie Waschplätze, Werkstatt und Mitarbeiterparkplätze
- Integration von Photovoltaikdächern auf Busstellplätzen zur Förderung erneuerbarer Energien
Verfahren und Beteiligung
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Die Stadtverwaltung wird die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß der geltenden Richtlinien durchführen. Die Kosten für die Planung, Koordination und Fachgutachten (Verkehr, Schallschutz, Artenschutz, Energieversorgung, Wassermanagement) trägt der Vorhabenträger, die Stroh Bus-Verkehrs GmbH, die auch die Realisierung des Projekts plant.
Abschließend soll ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen werden, um verschiedene Planungsaspekte, Kostentragungen und das Sicherstellen der kommunalen Planungshoheit zu regeln.
Vorgesehene Beratungstermine
- Magistrat: 10.08.2026 (nichtöffentlich)
- Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Digitales – Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Digitalisierung: 25.08.2026 (öffentlich, bevorstehend)
- Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss – Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss: 31.08.2026 (öffentlich, bevorstehend)
- Stadtverordnetenversammlung – Stadtverordnetenversammlung: 07.09.2026 (öffentlich, bevorstehend)
Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans befinden sich somit im Verfahren und werden demnächst in den genannten Gremien beraten.
Quelle: 650/0119/26-2031 – Buergerinformationssystem Seligenstadt
KI-Transparenz: Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von OpenAI bei der Auswertung der Quellen und der Texterstellung.