
Das Wichtigste kompakt
- SPD-Fraktion beantragt Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Wassernotständen
- Verordnung soll sich am Muster der Hessischen Landesregierung orientieren
- Ziel ist transparente und rechtssichere Regelungen für Ausnahmesituationen
- Magistrat soll Beginn und Ende des Trinkwassernotstands feststellen
Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Seligenstadts hat einen Antrag zur Einführung einer Gefahrenabwehrverordnung beantragt, die im Falle von Wassernotständen den Trinkwasserverbrauch im Stadtgebiet einschränken soll. Ziel des Antrags ist es, eine kommunale Regelung zu schaffen, die sich am Muster der Hessischen Landesregierung orientiert und somit für rechtssichere und transparente Maßnahmen bei Engpässen in der Wasserversorgung sorgt.
In der Begründung hebt die SPD-Fraktion hervor, dass Wasser eine unverzichtbare Lebensgrundlage darstellt und die sichere Trinkwasserversorgung zu den zentralen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge gehört. Angesichts zunehmender Trockenperioden und hoher Temperaturen in den vergangenen Jahren soll mit der Verordnung eine frühzeitige und klare Handlungsgrundlage geschaffen werden, bevor eine konkrete Mangelsituation eintritt.
Der Entwurf sieht unter anderem Verbote für die Nutzung von Trinkwasser bei der Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen, dem Befüllen von Schwimmbecken sowie bei Fahrzeugwäsche und der Bewässerung von Sportanlagen vor. Dabei soll der normale Wasserverbrauch der Bürgerinnen und Bürger nicht eingeschränkt werden; die Maßnahmen zielen ausschließlich auf außergewöhnliche Notstandssituationen ab.
Es wird vorgesehen, dass der Magistrat den Beginn sowie das Ende eines Trinkwassernotstands und gegebenenfalls den räumlichen Geltungsbereich feststellt, um flexibel reagieren zu können. Eine frühzeitig veröffentlichte Verordnung soll zudem für Bürger, Vereine, Gewerbebetriebe und die Landwirtschaft Planungssicherheit bieten.
Dokumentierte Beratungstermine
- Der Antrag wurde im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Verkehr am 24. August 2026 beraten.
Der Antrag hat den Status „beantragt“. Eine Beschlussfassung oder Umsetzung durch die Stadtverordnetenversammlung ist bisher nicht dokumentiert.
Quelle: 100/0136/26-2031 – Buergerinformationssystem Seligenstadt
KI-Transparenz: Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von OpenAI bei der Auswertung der Quellen und der Texterstellung.