Blaulicht

Mehrere Notrufe wegen Schussgeräuschen: Polizei prüft Zusammenhang mit Hochzeitsgesellschaft

Schussgeräusche in der Berliner Straße lösten einen Polizeieinsatz aus. Gefundene Hülsen deuten auf Schreckschussmunition hin.

Illustration einer schwarzen Schreckschusspistole mit mehreren Platzpatronen auf hellem Untergrund; Kennzeichnung Symbolbild
Illustration einer Schreckschusspistole mit Platzpatronen. Die bei dem Vorfall verwendete Waffe wurde nicht gefunden. Symbolbild: KI-generiert / Seligenstadt Kompakt.

Schussgeräusche an der Berliner Straße haben am Sonntagabend mehrere Menschen alarmiert. Die Polizei ermittelt, wer geschossen hat.

Das Wichtigste kompakt

Polizei kontrollierte ein Fahrzeug

Mehrere Streifen fuhren nach den Notrufen zur Berliner Straße. Schon auf der Anfahrt kontrollierten Einsatzkräfte ein Auto, das sie anhand eines gemeldeten Teilkennzeichens erkannt hatten. Am Ort der gemeldeten Schüsse trafen sie keine offensichtlich beteiligten Personen mehr an.

Bei der Suche fanden die Beamtinnen und Beamten mehrere Hülsen von Schreckschussmunition. Die dazugehörige Waffe wurde nicht gefunden. Deshalb ist auch noch ungeklärt, wer geschossen hat. Nach Angaben von Anwohnern und kontrollierten Personen soll sich die Gruppe in Seligenstadt getrennt haben und mit mehreren Fahrzeugen in verschiedene Richtungen weitergefahren sein. Die Polizei geht von rund 30 Personen und 10 bis 15 Fahrzeugen aus.

Warum Schüsse bei einer Feier ein Polizeifall sind

Wer Schüsse hört, kann zunächst nicht wissen, welche Waffe benutzt wird und ob Menschen in Gefahr sind. Die mehreren Notrufe aus der Berliner Straße zeigen, dass die Geräusche Anlass zur Sorge gaben. Auch die anrückenden Einsatzkräfte mussten zunächst von einer ungeklärten Lage ausgehen. Die Polizeiliche Kriminalprävention weist darauf hin, dass Schreckschusswaffen für Außenstehende häufig kaum von scharfen Waffen zu unterscheiden sind.

Ein Kleiner Waffenschein erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, eine zugelassene Schreckschusswaffe außerhalb des eigenen Grundstücks bei sich zu tragen. Er ist keine Erlaubnis, damit auf der Straße zu schießen. Dafür gelten gesonderte Regeln und eng begrenzte Ausnahmen. Ob und welche waffenrechtlichen Verstöße im Seligenstädter Fall vorliegen, ist offen: Die Polizei hat bislang weder die Waffe gefunden noch die Person benannt, die geschossen haben soll.

Zeugen gesucht

Wer Angaben zu weiteren Fahrzeugen oder Personen der Gruppe machen kann, soll sich bei der Polizeistation Seligenstadt unter 06182 8930-0 melden.

Quellen: Polizeipräsidium Südosthessen vom 28. September 2026, Waffenrecht-Information des Landes Hessen und Polizeiliche Kriminalprävention, jepu

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